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V-040650: Vorstandsseminar zum Jahresabschluss

Zeitraum:
23.11.2021 - 23.11.2021  

Ort:
Kongresshotel Potsdam (Potsdam)

Veranstaltungs ID:
V-040650

Preis:

390 € Standardpreisgruppe

Dozenten:
Ziel der Veranstaltung:

Die TeilnehmerInnen informieren sich über aktuelle gesetzliche Neuregelungen sowie aktuelle sparkassenspezifische Entwicklungen.

Zielgruppe:

Vorstände

Inhalt:

In dem Seminar erhalten Sie einen Überblick über zentrale und insbesondere für die Sparkassenpraxis relevante Gesetzesänderungen.

Dabei liegt der Fokus bei den handels- und damit verbundenen steuerlichen Vorschriften zur Bilanzierung und Bewertung.

Des Weiteren können sich auch aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH und des BFH Auswirkungen auf die zu erstellenden Jahresabschlüsse 2021 ergeben, die bei Praktikern von Interesse sind und dementsprechend im Seminar erläutert werden.

Hinzu treten zahlreiche Sonderfragen, die die Sparkassen immer wieder vor Herausforderungen stellen und dementsprechend im Seminar ihre Berücksichtigung finden.

Das bewährte Praxisseminar bietet in komprimierter Form einen Gesamtüberblick über die aktuellen Entwicklungen mit Auswirkungen auf die Handels- und Steuerbilanz zum 31. Dezember 2021.

Das Fachwissen wird in anschaulicher Weise anhand von Beispielen vermittelt. Darüber hinaus werden Lösungsansätze diskutiert und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt.

Abschließend werden mögliche Ausblicke anhand sich abzeichnender Entwicklungen beleuchtet.

Inhalt im Einzelnen (u.a.):

  • "Bilanzpolitische Hinweise zum Jahresabschluss 2021",
  • aktuellen Entwicklungen bei den Einzel- und Pauschalwertberichtigungen im Kreditgeschäft (IDW RS BFA 7),
  • Immobilienfondsgestaltungen unter Berücksichtigung des
    InvStG-2018,
  • Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung auf den Jahresabschluss 2021 aufgrund der Urteile
    - vom 27. April 2021 zum AGB-Änderungsmechanismus sowie
    - vom 6. Oktober 2021 zu den Zinsanpassungen bei
  • Prämiensparverträgen. Verfahrensrechtliche Auswirkungen, insbesondere mit Blick auf die “ Anzeige- und Korrekturverpflichtung nach § 153 AO“, aufgrund der BMF-Schreiben:
    - vom 17. November 2021 zu Kopplungsgeschäften bei Investment-        und Spezial-Investmentfonds und
    - vom 9. Juli 2021 zur steuerlichen Behandlung von „Cum/Cum-              Transaktionen“
  • Ausblicke aufgrund:
    -  steuerpolitischer Vorhaben entsprechend den Wahlprogrammen 
       der Bundestagsparteien sowie
    -  einer etwaigen „Modernisierung der Betriebsprüfung“ seitens der           Finanzverwaltung.