Zum 28. Juni 2021 tritt die CRR II in Kraft, so dass die Meldungen erstmals zum 30.06.2021 auf Basis der neuen CRR II und der überarbeiteten Meldebögen erfolgt. Die Seminarteilnehmer erhalten einen Überblick über die Änderungen der Rechtsgrundlagen und der Meldeformulare. Darüber hinaus werden in einem Ausblick auch die geplanten Änderungen durch Basel IV zum überabeiteten KSA-Ansatz und den überarbeiteten operationellen Risiken vorgestellt.
Nicht alle Änderungen der CRR II sind für Sparkassen gleichermaßen relevant. Das WEB-Seminar bietet unabhängig hiervon einen Überblick über kommende Anforderungen.
Für OSV-Sparkassen werden die relevanten Änderungen zusätzlich im Rahmen der Fachtagung Meldewesen (1. März 2021) vorgestellt.