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V-067631: Sparkassengesetz für Praktiker

Zeitraum:
10.06.2024 - 10.06.2024  

Ort:
Kongresshotel Potsdam (Potsdam)

Veranstaltungs ID:
V-067631

Preis:

495 € Standardpreisgruppe

Ziel der Veranstaltung:

Vorstände und Vorstandssekretariate, Mitarbeiter der Rechtsabteilung

Zielgruppe:

Zielgruppe für das Seminar sind Vorstände, Verhinderungsvertreter des Vorstandes, Mitarbeiter des Vorstandsstabes und der Rechtsabteilung der Sparkassen im OSV-Gebiet und in Schleswig-Holstein.

Inhalt:

Das Sparkassengesetz ist die Rechtsgrundlage und organisatorischer Rahmen für die Tätigkeit der Sparkassen. In ihm wird der Aufbau der Sparkasse mit seinen Organen und den ihnen zugewiesenen Aufgaben geregelt. Die Anwendung des Sparkassengesetzes wirft oft Fragen auf, die sich aus dem Gesetz nicht alleine beantworten lassen:

  • Wann kann der Vorstand alleine entscheiden, wann muss der Verwaltungsrat zustimmen oder über welche Entwicklungen muss der Verwaltungsrat informiert werden?
  • Wie muss der Verwaltungsrat eingeladen werden und können oder müssen die Sitzungsunterlagen mit versendet werden?
  • Scheidet ein Geschäftsführer einer GmbH aus dem Verwaltungsrat aus, wenn über das Vermögen seiner GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet wird? 

Das Seminar soll das Sparkassengesetz für Praktiker in den Sparkassen erläutern und Hinweise für eine sichere Anwendung geben. Dabei werden auch die Bezüge zu anderen aufsichtsrechtlichen Normen, wie z. B. den Corporate Governance-Anforderungen des CRD IV-Umsetzungsgesetzes für Mandatsbeschränkungen und die Bildung von Ausschüssen im Verwaltungsrat mit behandelt.


Die Vertragsländer des Ostdeutschen Sparkassenverbandes (OSV) haben ein weitgehend einheitliches Sparkassenrecht in Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt erlassen und fortentwickelt. Entsprechend haben die Sparkassengesetze der vier Länder den gleichen Aufbau und im Wesentlichen den gleichen Inhalt. Die gemeinsamen Regelungen mit den Besonderheiten der jeweiligen Länder werden im Einzelnen dargestellt. Teilnehmer aus Schleswig-Holstein werden über die parallelen Vorschiften in Schleswig-Holstein und etwaige abweichende Normen zum Sparkassenrecht im OSV informiert.