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V-070213: 25. Jahreskongress Insolvenzrecht 2024 - DIGITAL

Zeitraum:
30.05.2024 - 31.05.2024  

Ort:
Webex - Ihre Zugangsdaten erhalten Sie separat. (Wir treffen uns online.)

Veranstaltungs ID:
V-070213

Preis:
690 €
690 € Standardpreisgruppe
690 € OSV / SGVSH
690 € S-Finanzgruppe

Kurzbeschreibung:

25. Jahreskongress Insolvenzrecht am 30. und 31. Mai 2024:

  • PRÄSENZ-Veranstaltung (V-064233) im Kongresshotel Potsdam oder
  • DIGITAL-Veranstaltung (V-070213).
Ziel der Veranstaltung:

Die TeilnehmerInnen informieren sich über aktuelle gesetzliche Neuregelungen, die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung sowie aktuelle branchenspezifische Entwicklungen.

Zielgruppe:
  • Führungskräfte und Fachkräfte der Bereiche Recht, Sanierung und Abwicklung aus Sparkassen und Banken
  • Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Sanierungsberater
  • Vertreter von Kommunen und Behörden
Inhalt:
  • Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Anfechtungsrecht
  • Künstliche Intelligenz (KI) - Einsatzmöglichkeiten im insolvenz- und sanierungsrechtlichen Kontext
  • Ü-Hilfe & Co. – staatliche Hilfen in Krise und Insolvenz
  • Fallstudie: "Großkranbau im In- und Ausland, Projektgeschäft in der Insolvenz auch in Krisengebieten begleitet von komplexen Gläubiger- und Finanzierungsstrukturen“
  • EU-Harmonisierung des Insolvenzrechts – und kein Ende?
  • Haftungsfalle Beratung im Sanierungsumfeld – Erweiterte Haftungssachverhalte, neue Haftungsgläubiger
  • Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht
  • Das Pre-Pack“-Verfahren des Richtlinienvorschlags der  EU-Kommission zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts zu Verkauf und Liquidation von Unternehmen 2022
  • Auswirkungen der Neujustierung der Vorsatzanfechtung auf die Darlegungs- und Beweislast aus praktischer Sicht
  • Insolvenzbezogene Lösungsklauseln

Der 25. Jahreskongress Insolvenzrecht ist zur Anerkennung als Fortbildungsveranstaltung i.S.v. § 15 FAO mit einem Volumen von 11 Stunden geeignet. 

Zusatztext:

Aufgrund einer Änderung der Bewertung steuerlicher Vorschriften (§ 4 Nr. 22 UStG) fällt für diese Veranstaltung keine Umsatzsteuer an.