Das deutsche Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Dann müssen Unternehmen ab 250 Beschäftigten interne Hinweisgebersysteme einrichten. Ende des Jahres folgen dann alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden. Am 12. Mai 2023 hatte der Bundesrat das Hinweisgeberschutzgesetz, die nationale Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie, verabschiedet.
Mit diesem Gesetz verbinden sich eine Reihe von Verpflichtungen für die Sparkasse. Wir bieten eine frühzeitige Kenntnisnahme, damit Ihnen ein ausreichender Zeitraum zur Verfügung steht, die prozesshaft einzurichtenden Abläufe auf die Bedürfnisse Ihres Hauses angepasst zu installieren.
Neben den zu erwartenden Rahmenbedingungen wird insbesondere ein Überblick zur Einrichtung einer internen Meldestelle gegeben, die geschaffen werden muss.
Des Weiteren werden die Beteiligungsrechte des Personalrates besprochen.